Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel Christinenhof garni Gadebusch
AGB-Hotelaufnahmevertrag
(Stand Januar 2025)
I. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag).
II. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
III. Leistungen, Preise, Vorauszahlungen, Zahlung, Aufrechnung
IV. Rücktritt, Stornierung des Kunden / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
Der Gast hat das Recht, bis 29 Tage vor dem Anreisetag kostenfrei in Textform den Vertrag zu stornieren. Weiter ist er berechtigt, sich in Textform zu folgenden Konditionen vom Vertrag zu lösen: 21-28 Tage vor dem Anreisetag sind 25%, 10-20 Tage vor dem Anreisetag 40%, 4-9 Tage vor dem Anreisetag 60%, 2-3 Tage vor dem Anreisetag 80% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Am Anreisetag ist die volle Vergütung fällig. Ab 18:00 Uhr des Anreisetages ist das Hotel berechtigt, das Zimmer weiterzuvermieten, wenn der Kunde nicht erschien bzw. sich gar nicht oder eine Verspätung nicht meldete. Einnahmen aus Weitervermietung sind auf Vergütungsansprüche anzurechnen. Dem Gast steht stets der Nachweis frei, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reisekostenversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl.
Die Stornierungsbedingungen können abweichend der o.g. Bedingungen vertraglich individuell geregelt werden.
V. Rücktritt des Hotels
Das Hotel ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, wenn für dieses ein weiteres Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist oder falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Dieses trifft auch auf behördlich angeordnete Schließung im Rahmen der aktuellen Landesverordnungen des Landes M-V zu.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
VII. Nichtraucherhotel
Im gesamten Innenbereich des Hotel garni ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Das trifft auch für die Hotelzimmer und Hotelbäder zu. Der Raucherbereich befindet sich in der Außenanlage - Pavillon. Bei Nichteinhaltung des Rauchverbotes haftet der Gast für den aufgetretenen Schaden (zusätzliche Reinigungskosten). Das Hotel ist berechtigt, für eine chemische Grundreinigung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 € zu berechnen.
VIII. Haftung des Hotels
IX. Schlussbestimmungen
Inhaberin: Oksana Leuchtemann
Anschrift:
Güstow 3B, 19205 Gadebusch
Kontakt:
Tel: +49 3886 3432
Fax: +49 3886 712732
E-Mail: christinenhof-gadebusch@t-online.de
Webseite: www.christinenhof-gadebusch.de
Ust-ID: DE239052631